Das Liebenstein’sche Schloss

Titel des am 7.7.1777 in Jebenhausen unterschriebenen Schutzbriefs

Bis 1806 gehört Jebenhausen nicht zu Württemberg. Es ist Reichsritterort und befindet sich im Besitz der Freiherren von Liebenstein. Sie sind als reichsunmittelbare Ritter nur dem Kaiser verpflichtet. Im Jahr 1777 wird hier im Liebenstein’schen Schloss ein Vertrag geschlossen, der das Dorf entscheidend prägen wird: Auf Antrag von Elias Gutmann und Abraham Sandel Lauchheimer stellt Freiherr Philipp Friedrich von Liebenstein 20 jüdischen Familien einen Schutzbrief aus. Beide Seiten erhoffen sich dadurch entscheidende Vorteile.